Die Vergänglichkeit ist zwar Bestandteil unseres Daseins, dennoch kommt der Tod in den meisten Fällen plötzlich und unvermutet. Trotz des Schmerzes über den Verlust müssen rechtliche und formale Abläufe beachtet werden.
Die ersten Schritte in Kürze
Tritt der Tod zu Hause ein, muss zuerst ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden, um den Tod festzustellen und die notwendige Todesbescheinigung auszustellen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim übernimmt dies die Verwaltung für Sie.
Unabhängig davon sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren – wir begleiten Sie und helfen Ihnen kompetent und umfassend.